Zuletzt überprüft: 20. Oktober 2026. Die spanischen Durchführungsvorschriften befinden sich noch im Verfahren; wir aktualisieren diesen Artikel, sobald es Neuigkeiten gibt.
Wenn Sie Kryptowährungen auf einer Börse halten, haben Sie wahrscheinlich schon von DAC8 gehört. Die EU-Richtlinie bringt steuerliche Transparenz in die Kryptowelt: Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen müssen Daten über ihre Nutzer und deren Transaktionen erheben und an die Steuerverwaltungen melden, die sie anschließend zwischen den EU-Staaten austauschen. Dieser Artikel behandelt die Umsetzung in Spanien.
Was DAC8 ist
DAC8 ist die Kurzbezeichnung der Richtlinie (EU) 2023/2226 des Rates vom 17. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung. Es ist die achte Änderung dieser Richtlinie, daher die „8“.
Laut dem Verordnungsentwurf des spanischen Finanzministeriums (Ministerio de Hacienda) „erweitert DAC8 den automatischen Informationsaustausch um Kryptowerte“ und überträgt den OECD-Rahmen CARF (Crypto-Asset Reporting Framework) in EU-Recht. Zudem erweitert sie den Meldestandard für Finanzkonten (CRS) auf E-Geld und digitales Zentralbankgeld.
DAC8 schafft keine neue Steuer. Was sich ändert, ist die Menge an Informationen, die das Finanzamt über Ihre Transaktionen hat.
Der europäische Zeitplan
Die Europäische Kommission fasst die wichtigsten Termine so zusammen:
- 1. Januar 2026: Die Regeln gelten. Die Anbieter beginnen, Daten zu den Transaktionen ihrer in der EU ansässigen Nutzer zu erheben.
- 2027: Die Anbieter melden ihrer Steuerverwaltung die Daten des Jahres 2026.
- Bis 30. September 2027: Die Verwaltungen tauschen die Daten des ersten Jahres mit dem Wohnsitzstaat jedes Nutzers aus.
Quelle: Europäische Kommission, offizielle DAC8-Seite.
Mit anderen Worten: Was Sie 2026 mit Ihren Kryptowährungen tun, ist das Erste, was im neuen Rahmen bei den Steuerbehörden ankommt.
Was das spanische Finanzministerium plant
Am 10. März 2026 stellte das Finanzministerium einen Verordnungsentwurf (Orden ministerial) zur öffentlichen Anhörung, der die spanischen Informationserklärungen an DAC8 anpasst. Diese declaraciones informativas sind jährliche Meldungen an die spanische Steuerbehörde AEAT und tragen jeweils eine Formularnummer („Modelo“). Das Wichtigste:
- Neu ist das Modelo 042 für An-, Um- und Abmeldung in einem neuen Register der Kryptowerte-Betreiber.
- Das Modelo 172 wird überarbeitet und heißt künftig „Informationserklärung über Salden in Kryptowerten“. Es wäre im Januar des Folgejahres einzureichen.
- Neu ist das Modelo 175, die „Informationserklärung meldepflichtiger Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“, ebenfalls im Januar einzureichen. Es ersetzt das Modelo 173, das laut Entwurf ab dem Steuerjahr 2026 aufgehoben wird.
- Das Modelo 721, die „Informationserklärung über im Ausland befindliche Kryptowerte“, die Privatpersonen zwischen dem 1. Januar und dem 31. März einreichen, wird überarbeitet.
- Nach der dritten Schlussbestimmung würden diese Formulare erstmals für die Daten des Steuerjahres 2026 gelten, die ab 2027 eingereicht werden.
Jedes Formular erklären wir im Detail in Modelo 172, 175 und 721: Was sie melden.
Wichtig: Noch ist nichts endgültig
Zwei Punkte übersehen viele Artikel:
- Es ist ein Entwurf. Zum Zeitpunkt dieser Überprüfung haben wir die Verordnung nicht im BOE (dem spanischen Gesetzblatt) gefunden. Der endgültige Text kann sich ändern.
- Das zugrunde liegende Gesetz ist nicht verabschiedet. Der Entwurf verweist auf ein Umsetzungsgesetz, das noch keine Nummer hat („Ley XX/XX“). Das Königliche Dekret 806/2026 vom 5. Oktober (BOE vom 6. Oktober 2026) hat die Cortes (das spanische Parlament) aufgelöst und Wahlen für den 29. November angesetzt. Mit der Auflösung verfallen noch laufende Gesetzentwürfe; wurde das Umsetzungsgesetz nicht verabschiedet, muss es in der neuen Legislaturperiode erneut eingebracht werden.
Bis dahin gelten die bisherigen Formulare weiter: 172 und 173 für Anbieter (Orden HFP/887/2023) und 721 für Privatpersonen (Orden HFP/886/2023). Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten weiterhin zur Anwendung ab 2026, die spanische Verzögerung ändert also nichts an der grundsätzlichen Entwicklung.
Baskenland und Navarra: eigene foralrechtliche Vorschriften
Wenn Sie im Baskenland oder in Navarra steuerlich ansässig sind, ist Ihre Steuerbehörde die jeweilige Foralfinanzverwaltung. Sie hat eigene Vorschriften zur Anwendung von DAC8 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026 erlassen:
- Bizkaia: Foral-Gesetzesdekret 3/2026 vom 25. Juni (BOB Nr. 125 vom 3. Juli 2026), ausgeführt durch Foraldekret 84/2026 vom 1. Oktober (BOB Nr. 194 vom 9. Oktober 2026).
- Gipuzkoa: Foralnorm 2/2025 vom 24. November (BOG vom 28. November 2025) und Foraldekret 26/2025 vom 23. Dezember (BOG vom 30. Dezember 2025).
- Álava: Foralnorm 21/2025 vom 19. Dezember über steuerliche Maßnahmen für 2026 (BOTHA Nr. 147 vom 29. Dezember 2025).
- Navarra: Foralgesetz 17/2025 vom 22. Dezember zur Änderung verschiedener Steuern (BON, Sonderausgabe Nr. 260 vom 31. Dezember 2025; im BOE wiedergegeben).
Alle vier enthalten dieselbe praktische Regel: Geben Sie Ihrem Anbieter die nach den Sorgfaltspflichten erforderlichen Informationen, etwa Ihre steuerliche Ansässigkeit, nach der ersten Anfrage und zwei Erinnerungen nicht, muss der Anbieter Ihnen nach Ablauf von 60 Kalendertagen seit der ersten Anfrage meldepflichtige Transaktionen verwehren. Beantworten Sie Datenanfragen Ihrer Kryptobörse daher rechtzeitig.
Was sich für Sie praktisch ändert
1. Das Finanzamt weiß mehr, und früher
Mit DAC8 melden die in der EU tätigen Börsen Ihre Identifikationsdaten und Transaktionen, und die Informationen werden zwischen den Ländern geteilt. Die spanische Steuerbehörde erhält damit auch Daten über Konten bei Börsen in anderen Mitgliedstaaten.
2. Ihre Steuererklärung muss stimmen
Wenn das Finanzamt Daten über Ihre Transaktionen erhält, muss das, was Sie in der IRPF (der spanischen Einkommensteuer) und gegebenenfalls im Modelo 721 erklären, damit übereinstimmen. Bewahren Sie Ihre Transaktionshistorie für 2026 schon jetzt auf.
3. Auch Ihre Bank wird Fragen stellen
Das ergibt sich nicht aus DAC8, sondern aus dem spanischen Geldwäschegesetz (Ley 10/2010): Ihre Bank muss die Herkunft der eingehenden Gelder kennen. Wenn Sie Kryptowährungen verkaufen und das Geld auf Ihr Konto überweisen, kann die Bank einen Nachweis verlangen. Die Banco de España weist darauf hin, dass Banken bei Transaktionen, die sie als risikoreich einstufen, zusätzliche Kontrollen durchführen können. Mit mehr Steuerdaten im Umlauf und mehr Aufmerksamkeit für die Branche ist es vernünftig, sich darauf einzustellen, dass solche Anfragen häufiger werden.
4. Halten Sie Ihre Unterlagen bereit
Wenn die Bank einen Herkunftsnachweis verlangt, erleichtern vorbereitete Unterlagen die Antwort: woher das ursprüngliche Geld stammt, über welche Börsen und Wallets es gelaufen ist und wie es auf Ihr Konto gelangt.
Checkliste für 2026–2027
- Laden Sie die vollständige Historie jeder genutzten Börse herunter und bewahren Sie sie auf (auch geschlossener Konten).
- Notieren Sie die öffentlichen Adressen Ihrer Wallets und das jeweilige Netzwerk.
- Bewahren Sie die Bankbelege für das investierte Geld auf.
- Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, ob Sie das Modelo 721 einreichen müssen.
- Wenn Sie einen größeren Betrag auf Ihr Bankkonto übertragen wollen, bereiten Sie den Herkunftsnachweis vorher vor.
Für den letzten Punkt können Sie einen FundsOrigin-Bericht erstellen: Er analysiert Ihre Wallet in 14 Netzwerken und liefert ein PDF mit Prüfcode, das Sie Ihren Unterlagen beifügen können. Ob es akzeptiert wird, entscheidet stets das Institut. Weisen Sie die Herkunft Ihrer Krypto-Gelder nach →
Offizielle Quellen
- Richtlinie (EU) 2023/2226 (EUR-Lex)
- Europäische Kommission, DAC8 (auf Englisch)
- Spanisches Finanzministerium, Verordnungsentwurf (öffentliche Anhörung 10.03.2026, auf Spanisch)
- Spanisches Finanzministerium, Pressemitteilung vom 03.06.2025 zum DAC8-Gesetzentwurf (auf Spanisch)
- Königliches Dekret 806/2026 (BOE 06.10.2026, auf Spanisch)
- Banco de España, Bankkundenportal (auf Spanisch)
- BOB, DFN 3/2026
- BOB, DF 84/2026
- BOG, NF 2/2025
- BOG, DF 26/2025
- BOTHA, NF 21/2025
- BOE/BON, LF 17/2025
Dieser Inhalt dient nur der Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Ein FundsOrigin-Bericht garantiert nicht, dass Ihre Bank oder ein anderes Institut ihn akzeptiert. Lassen Sie sich zu Ihrem Fall fachkundig beraten.
